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KMU können im Rahmen zweier Module Zuschüsse von bis zu 70 Prozent für Investitionen beantragen:
Modul 1: Die Investition in digitale Technologien, also die Anschaffung von neuer Hard- und Software. Diese Investitionen sollten die interne und externe Vernetzung des Unternehmens fördern (wie datengetriebene Geschäftsmodelle, Künstliche Intelligenz, Cloud-Anwendungen, Big-Data, Einsatz von Hardware sowie IT-Sicherheit und Datenschutz)
Modul 2: Die Investition in die Qualifizierung der Mitarbeitenden, um das für eine nachhaltige Digitalisierung des Unternehmens notwendige Know-how direkt im Betrieb aufzubauen. Das sind zum Beispiel Weiterbildungsmaßnahmen zur Digitalen Transformation, im Bereich der Digitalen Strategie, in digitalen Technologien, in IT-Sicherheit und Datenschutz oder zu digitalen Basiskompetenzen.
Mittelständische Unternehmen
Das Unternehmen muss durch die Beantwortung gezielter Fragestellungen beim Förderantrag einen Digitalisierungsplan darlegen.
Dieser:
• beschreibt das gesamte Digitalisierungsvorhaben,
• erläutert die Art und Anzahl der Qualifizierungsmaßnahmen,
• zeigt den aktuellen Stand der Digitalisierung im Unternehmen und die Ziele, die mit der Investition erreicht werden sollen,
• stellt beispielsweise dar, wie die Organisation im Unternehmen effizienter gestaltet wird, wie sich das Unternehmen neue Geschäftsfelder erschließt, wie es ein neues Geschäftsmodell entwickelt und/oder seine Marktposition gestärkt wird.
Außerdem:
• Das Unternehmen muss eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben, in der die Investition erfolgt.
• Das Vorhaben darf zum Zeitpunkt der Förderbewilligung noch nicht begonnen haben.
• Nach der Bewilligung muss es in der Regel innerhalb von zwölf Monaten umgesetzt werden.
• Das Unternehmen muss die Verwendung der Fördermittel nachweisen können.
Die maximale Fördersumme für Einzelunternehmen liegt bei 50.000 Euro. Für Investitionen von Unternehmen in Wertschöpfungsketten und -netzwerken erhöht sich diese auf 100.000 Euro pro Antragsteller. Die Untergrenze für die beantragte Fördersumme beträgt 17.000 Euro im Modul 1 sowie bei gemeinsamer Inanspruchnahme der Module 1 und 2. Für das Modul 2 beträgt die Untergrenze 3.000 Euro.
Die Höhe der neuen Förderung ist nach der Größe des Unternehmens gestaffelt. Wer seinen Antrag bis zum 30. Juni 2021 einreicht, kann folgende Zuschüsse erhalten:
• Bis 50 Mitarbeitende: 50 Prozent Förderung (+ eventuelle Bonusprozentpunkte)
• Bis 250 Mitarbeitende: 45 Prozent Förderung (+ eventuelle Bonusprozentpunkte)
• Bis 499 Mitarbeitende: 40 Prozent Förderung (+eventuelle Bonusprozentpunkte)
Für Anträge, die ab dem 1. Juli 2021 eingehen, sinkt die Förderquote in der jeweiligen Kategorie um 10 Prozentpunkte. Unter bestimmen Voraussetzungen kann sich die Förderquote durch die Bonusprozentpunkte auf bis zu 70 Prozent erhöhen.
Was sind die Bedingungen für eine erhöhte Förderquote?
Von einer erhöhten Förderquote profitieren:
• KMU aus strukturschwachen Regionen (+10 Prozentpunkte)
• Betriebe mit Investitionsvorhaben in die eigene IT-Sicherheit/Datenschutz (+5 Prozentpunkte)
• Unternehmen, die innerhalb bestehender Wertschöpfungsnetzwerke Geschäftsmodelle (+5 Prozentpunkte) erschließen.
Sind alle drei genannten Punkte erfüllt, steigt die Förderquote um insgesamt 20 Prozentpunkte. Somit können Unternehmen bis zu 70 Prozent Förderung erhalten.
• die Einführung neuer digitaler Systeme der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) für Produkte, Dienstleistungen, Prozesse, Verbesserung der IKT-Sicherheit sowie künstliche-Intelligenz-Anwendungen
• notwendige Schulungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
• Vorhaben die die Kriterien erfüllen mit einem Kostenvolumen zwischen 10.000 Euro und 200.000 Euro
• Unternehmen aller Branchen sowie Angehörige freier Berufe mit bis zu 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
Wie wird gefördert?
Variante 1 - Digitalisierungsprämie Plus - Zuschussvariante (direkter Zuschuss)
Unternehmen, die ihr Projekt mit Eigenmitteln durchführen wollen, können die Zuschussvariante der Digitalisierungsprämie Plus nutzen. Die Beantragung erfolgt durch das antragstellende Unternehmen digital auf dem Portal der L-Bank.
Zuwendungsfähige Ausgaben | Höhe des Tilgungszuschusses in % der zuwendungsfähigen Ausgaben oder in Euro |
---|---|
10.000 bis einschließlich 20.000 EUR | 50% |
Über 20.000 bis einschließlich 50.000 EUR | 10.000 EUR (Pauschalbetrag) |
Über 50.000 bis einschließlich 100.000 EUR | 20% |
Über 100.000 bis einschließlich 200.000 EUR | 20.000 EUR (Pauschalbetrag) |
Variante 2 - Digitalisierungsprämie Plus - Darlehensvariante (zinsverbilligtes Darlehen mit Tilgungszuschuss)
Die Darlehensvariante der Digitalisierungsprämie Plus verbindet eine Zuschussförderung mit einem zinsverbilligten Darlehen. Der Zuschuss erfolgt in Form eines Tilgungszuschusses, der die Rückzahlung des Darlehens mindert. Die Beantragung erfolgt über den Betreuer der Hausbank.
Darlehensbetrag in EUR | Tilgungszuschuss in % des Brutto-Darlehensbetrag oder in EUR | Zusätzlicher Tilgungszuschuss der KfW in % des Brutto-Darlehensbetrags oder in EUR |
---|---|---|
10.000 bis einschließlich 20.000 EUR | 50% | 3% |
Über 20.000 bis einschließlich 50.000 EUR | 10.000 EUR (Pauschalbetrag) | 3% |
Über 50.000 bis einschließlich 100.000 EUR | 20% | 3% |
Über 100.000 bis einschließlich 200.000 EUR | 20.000 EUR (Pauschalbetrag) | 3% |
Haben Sie Fragen oder Interesse an einer Beantragung? Gerne unterstützt Sie unser Herr Grin (e.grin@itconex.de oder 0741 320710-20) bei der Planung Ihres Vorhabens sowie bei Fragen zum Förderprogramm oder zur Beantragung.
*Wir übernehmen für diese Informationen keine Haftung für Richtigkeit und Vollständigkeit. Da das Kontingent begrenzt ist und wir keinen Einfluss auf den Beantragungsprozess haben, stellt eine evtl. Beratung unsererseits keine Garantie für eine erfolgreiche Förderzusage dar.